| Worin besteht die Berufsausbildung von: |
Zu ihren Aufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege gehören zum Beispiel die Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Ausführung ärztlicher Verordnungen wie Verbandswechseln, Spülungen und Medikamentenverabreichungen sowie die Anleitung bei Bewegungs- und Atemübungen. Sie wirken auch bei der Behandlung und Rehabilitation kranker und pflegebedürftiger sowie behinderter und desorientierter älterer Menschen mit. Neben diesen medizinisch-pflegerischen Aufgaben betreuen und beraten sie ältere Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten. Sie geben Hilfen zur Erhaltung der selbstständigen Lebensführung, leiten zur Freizeitgestaltung an, organisieren Feiern und Ausflüge und begleiten die älteren Menschen bei Behördengängen und Arztbesuchen. Im Rahmen der ambulanten Pflege arbeiten sie mit den Familienangehörigen und ehrenamtlichen Helfern zusammen und leiten diese in der häuslichen Altenpflege an.
Altenpfleger/innen arbeiten im medizinisch-sozialen Bereich, zum Beispiel in Altenwohn-, Altenpflege- und Altenheimen, in Rehabilitationseinrichtungen, gerontopsychiatrischen oder geriatrischen Kliniken bzw. Klinikabteilungen sowie im ambulanten Pflegedienst. Daneben sind sie auch in pflegerischen Einrichtungen zur Tages- oder Kurzzeitpflege von Senioren und Seniorinnen tätig.
Arbeitsplätze der Altenpfleger/innen sind vorwiegend Patientenzimmer, Gruppenräume, Untersuchungs- und Behandlungsräume aber auch Büros. Für Einsatzbesprechungen, Gespräche mit Patienten und Patientinnen bzw. Angehörigen halten sich Altenpfleger/innen gegebenenfalls in Besprechungsräumen auf. Im ambulanten Dienst sind sie im Rahmen von Hausbesuchen in Privatwohnungen tätig.
Bei dem Ausbildungsgang Altenpfleger/in handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen. Nur in Hamburg handelt es sich um eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Das Altenpflegegesetz des Bundes bleibt bis auf weiteres außer Kraft.Die Entscheidungsfrist für die Einführung einer bundesweit geregelten Ausbildungsordnung für den Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers ist zunächst bis zum 21.05.2002 verlängert worden.Es gelten daher nach wie vor die rechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer. Ein genaues Datum, wann über das Gesetz entschieden wird, steht noch nicht fest.
Die Ausbildung dauert in den meisten Bundesländern 3 Jahre, in Bayern und Sachsen noch 2 Jahre. Wieviel Zeit das Berufspraktikum in Anspruch nimmt, hängt ebenfalls vom Bundesland ab. Bei 3-jähriger Ausbildung ist oft ein ganzes Jahr dafür vorgesehen, bei 2-jähriger Ausbildung nicht mehr als 1/2 Jahr. Die berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform dauert bis zu 5 Jahre, in Bundesländern mit zweijährigem Vollzeitausbildungsgang 3 oder 3 1/2 Jahre.