Das FSJ gibt es in der Bundesrepublik seit 1954. 1964 wurde das Freiwillige Soziale Jahr gesetzlich verankert. Das Gesetz regelt die möglichen Einsatzfelder der Helferinnen und Helfer und ihre pädagogische Betreuung durch die FSJ-Träger.
Heute ist das FSJ ein soziales Bildungsjahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten in sozialen wie auch in kulturellen und sportlichen Einrichtungen. Während des FSJ besuchen sie Seminare zum persönlichen Erfahrungsaustausch und zur Diskussion von fachlichen, sozialen oder politischen Themen.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich für ein 12-monatiges FSJ verpflichten.
Das FSJ hilft bei der beruflichen Orientierung. Viele Freiwillige wollen nach der Schule etwas Praktisches tun und anderen Menschen helfen. Der Einblick in die Praxis der beruflichen Arbeit vermittelt neue Perspektiven – nicht nur für Schulabgänger, sondern auch für junge Leute, die berufstätig sind oder waren.
Das FSJ unterstützt die persönliche Entwicklung. Die Helferinnen und Helfer machen neue Erfahrungen und lernen die eigenen Fähigkeiten und Grenzen kennen. Sie werden selbstständiger und lernen Verantwortung zu übernehmen.
Das FSJ wird auf die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz angerechnet. Bei allen Studiengängen wird das FSJ als Wartesemester berücksichtigt. Außerdem verbessert das FSJ in vielen Fällen die Chancen auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz. Hochschulen und Fachhochschulen können das Jahr auch ganz oder teilweise als Praktikum anrechnen. Bei den meisten Ausbildungen im sozialen Bereich wird es als Vorpraktikum anerkannt. Die Qualifizierung durch das FSJ - durch eine Bescheinigung bestätigt - erhöht die Bewerbungschancen bei vielen Bildungseinrichtungen und Firmen.
Während des FSJ werden die Helferinnen und Helfer pädagogisch betreut. Der FSJ-Betreuer berät und begleitet bei fachlichen und persönlichen Fragen.
Die Freiwilligen nehmen an mehreren Seminaren teil. Das FSJ-Gesetz sieht mindestens 25 Seminartage vor. Die Teilnahme an den Seminaren ist verbindlich. In den Seminaren werden Erfahrungen aus der Arbeitspraxis ausgetauscht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen sich kennen und beschäftigen sich gemeinsam mit fachlichen, politischen und ethischen Themen. Nach Möglichkeit gibt es auch sportliche, musische und kreative Angebote.
Die Seminarinhalte können mitgestaltet werden. Die Methoden und Arbeitsformen sind vielfältig und beziehen die persönlichen Fähigkeiten und Interessen mit ein. Aus der aktiven Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sichtweisen ergeben sich neue Perspektiven – für das eigene Verhalten und für das Zusammenleben mit anderen Menschen.
Die Einsatzstellen befinden sich in
Das FSJ ist keine berufliche Tätigkeit. Die Freiwilligen werden als Hilfskräfte neben den hauptberuflichen Fachkräften eingesetzt. Deshalb beziehen sie auch kein Gehalt.
Sie erhalten ein Taschengeld und freie Verpflegung an den Arbeitstagen sowie Fahrtkostenerstattung. Je nach Einsatzstelle wird freie Unterkunft gewährt oder ein Mietkostenzuschuss gezahlt. Außerdem behalten die Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld.
Die FSJ-Helferinnen und Helfer sind voll sozialversichert. Die AWO zahlt die Beiträge an die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Im FSJ gibt es auch Urlaub. Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 27 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Bewerben können sich alle jungen Leute vom Abschluss der Vollzeit-Schulpflicht ab 16 bis zum Alter von 27 Jahren. Das FSJ beginnt in der Regel am 1. August oder 1. September und dauert für gewöhnlich 12 Monate, jedoch mindestens 6 Monate.
Erwartet wird die Bereitschaft, sich für andere Menschen einzusetzen. Ebenso wichtig ist es, sich verbindlich für die vereinbarte Einsatzdauer festzulegen. Individuelle Wünsche und Bedürfnisse der Interessenten werden bei der Beratung und Vermittlung berücksichtigt.
Die schriftliche Bewerbung sollte möglichst schon Anfang des Jahres eintreffen. Nach dem persönlichen Bewerbungsgespräch besteht die Möglichkeit, die gewünschte Einrichtung kennen zu lernen. In einer schriftlichen Vereinbarung werden die Bedingungen des FSJ geregelt.
Ihre Ansprechperson ist: |
Kirsten Georg, fsj-post@awo-hessensued.de |