AWO Frankfurt erlangt Gemeinnützigkeit zurück

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Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt am Main e.V gibt bekannt, dass die Organisation ihre Gemeinnützigkeit zurückerlangt hat. Diese wurde heute laut entsprechender Mitteilung vom Finanzamt Frankfurt erteilt. Die Anerkennung als gemeinnützigen Wohlfahrtsverband ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Restrukturierung des Verbands.

Der AWO Frankfurt wurde die Gemeinnützigkeit rückwirkend für die Jahre seit 2014 aberkannt; in diesem Zeitraum wurde die Organisation wie ein privates Wirtschaftsunternehmen behandelt, was rückwirkend zu einer erheblich höheren Steuerbelastung geführt hat. Aufgrund des Entzugs der Gemeinnützigkeit kam erschwerend hinzu, dass keine Drittmittel gegen Spendenquittungen akquiriert werden konnten, um die gemeinnützigen Projekte der Haupt- und Ehrenamtlichen zu unterstützen.
Die Aufgabe des neuen Vorstands war es, den Verband vor der Insolvenz zu bewahren, den in den Jahren davor verursachten Sanierungsstau aufzulösen und die vom Finanzamt beanstandeten Mängel abzustellen, damit die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt werden kann.

„Die Rückkehr zum Status der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit war eine Herausforderung für Haupt- und Ehrenamt des Verbands. Doch: Alle Beanstandungen und Feststellungen der Finanzbehörden konnten bereits im ersten Jahr unserer Neuausrichtung beseitigt werden. Die damit verbundenen Steuernachzahlungen sind getätigt und die Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigen der AWO Frankfurt einen gesunden wirtschaftlichen Stand.“
Axel Dornis, Finanzvorstand der AWO Frankfurt

Aufgrund der zurückerlangten wirtschaftlichen Stabilität konnten die zusätzlichen Steueraufwendungen und laufenden Investitionen aus Eigenmitteln getätigt werden.

„Unsere Arbeit als Vorstand begann mit nahezu leeren Kassen, sanierungsbedürftigen Objekten und intransparenten Strukturen. Wir haben aber auch ein tolles Team, das in den letzten drei Jahren unermüdlich daran gearbeitet hat, die beanstandeten Punkte zu beheben. Ich freue mich, dass es uns in so kurzer Zeit gelungen ist, dieses Ziel zu erreichen. Für uns alle – nicht nur für die Frankfurter AWO-Welt – ist die Rückgewinnung der Gemeinnützigkeit ein wichtiges Signal für die wiederhergestellte Ordnung.“
Steffen Krollmann, Vorstandsvorsitzender AWO Frankfurt

Aufgrund des rückerlangten Status der Gemeinnützigkeit können für Spenden, die ab dem 20.02.2023 beim Kreisverband Frankfurt eingehen, wieder Spendenquittungen ausgestellt werden. Unterstützen Sie jetzt unser wichtigstes Projekt "Mein erster Schulranzen".